Erweiterung der Schulschließung - Stand 23.04.20

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, bleiben alle Schulen bis 03.05.2020 geschlossen.

Die Grundschulen starten auch am 04.05.2020 noch nicht mit dem Unterricht für die Viertklässler. Wann der Unterricht wieder aufgenommen wird, ist noch unklar. Sobald wir hierzu Informationen erhalten, geben wir diese natürlich an Sie weiter.

Die Notbetreuung wird ausgeweitet. Die Informationen des Kultusministeriums dazu finden Sie unter https://km-bw.de.

Die Gemeinde Ötisheim hat folgende Informationen zur Notbetreuung herausgegeben:

Neu bei der Notbetreuung ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Im gleichen Zug ist es jedoch so, dass maximal die Hälfte der maximal zulässigen Kinder pro Einrichtung betreut werden dürfen und gleichzeitig darauf geachtet werden muss, dass Kontakte möglichst gering gehalten werden. Das stellt uns vor große Herausforderungen.

Da wir aktuell nicht einschätzen können, wie viele Kinder dies in jeder Einrichtung betrifft und wir nur entsprechend dem verfügbarem Personal und den verfügbaren Räumen eine gewisse Anzahl von Kindern aufnehmen können, ist
diese Abfrage bei allen Eltern notwendig.

Wir bitten daher um Rückmeldung bis Donnerstag, 23.04.2020, 12 Uhr, ob die Kinder eine Notbetreuung benötigen. Sollte dies der Fall sein, müssen die Eltern ein Formular zur Anmeldung der Notfallbetreuung ausfüllen (zum Herunterladen hier klicken) und auch zwingend einen Nachweis auf Unabkömmlichkeit vom Arbeitgeber vorlegen. Für die die Notgruppenbetreuung im Kindergarten kann ein Kindergartenbeitrag erhoben werden.  

Sollten mehr Kinder die Notbetreuung benötigen, als Kapazität in der Einrichtung (ob personell oder raumtechnisch gesehen) zur Verfügung steht, gilt folgende Regelung zur Aufnahme in die Notbetreuung:

- Kinder mit Eltern die beide in systemrelevanten Berufen arbeiten,

- Kinder deren Kindeswohl gefährde
t ist,

- Kinder mit Eltern
, bei denen ein Elternteil systemrelevant ist,

- Kinder
, bei denen beide Eltern unabkömmlich vom Beruf sind und eine dementsprechende Bescheinigung vorweisen können.

Weitere Informationen über die Aufnahmekriterien in der Notbetreuung liegen der Gemeinde voraussichtlich ab Freitagabend vor. Wir werden alle Eltern, die ihr Kind zur Notbetreuung angemeldet haben am Wochenende kontaktieren und mitteilen, ob das Kind betreut werden kann.

Schon in den letzten Anweisungen des Kultusministeriums wurden alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis zu den Sommerferien verboten.

Daher muss ich Sie darüber informieren, dass nicht nur die geplanten Schullandheimaufenthalte der Viertklässler, sondern auch der Schwimmtag, die Talentiade der Viertklässler, der Welttag des Buches der Viertklässler, sowie alle weiteren geplanten Ausflüge und Wandertage abgesagt werden müssen. Außerdem wird es in diesem Jahr kein Abschlussfest der Viertklässler und auch keine Klassenfeste zum Schuljahresende geben können.

Auch der angekündigte Infoabend „Start klar fürs Lernen“ am 26.05.20 kann nicht stattfinden. Wir verschieben ihn nach Absprache mit Frau Dr. Kubesch ins neue Schuljahr.

Ihre Kinder erhalten am Montag, 20.04.2020 nachmittags neue Pläne für Deutsch und Mathematik für die nächsten beiden Wochen. Am 30.04.2020 bekommen Sie dann weitere Pläne.

Sobald wir genauere Informationen erhalten, geben wir diese wie bisher auch an Sie weiter. Sie können sich auch weiterhin stets auf der Homepage des Kultusministeriums https://km-bw.de informieren.

Zurück